Integrationshilfen

Integrationshilfen nach SGB VIII § 35a

Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche, die langfristig oder dauerhaft von seelischer Behinderung bedroht sind.

Ziele:

Den betreffenden Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, am altersgemäßen Besuch der Regelschulen, des Kindergartens und ggf. von beruflichen Integrationsmaßnahmen teilzuhaben.
Förderung und Training von Verhaltensmustern bei den Kindern und Jugendlichen, die ihnen eine Teilhabe ohne zusätzliche Unterstützung ermöglichen sollen.
Unterstützung der Systeme, in die integriert werden soll, bei der Umsetzung von inklusiven Perspektiven und entsprechenden Strukturen.

Leistungsinhalte:

Abhängig vom diagnostizierten Bedarf wird das Kind bzw. der Jugendliche während der gesamten Dauer des Schulbesuchs begleitet oder nur zu bestimmten Zeiten und mit speziellen Aufgabenstellungen.
Wir legen Wert auf eine den Erfordernissen des Einzelfalls angemessene Qualifikation (z. B. Sozialpädagoge, Erzieher, Krankenpfleger o. Ä.), wobei der persönlichen Eignung und der relevanten Erfahrung gleiches Gewicht beigemessen wird.
Auswahl und Einsatz des Personals erfolgen grundsätzlich nur in Abstimmung mit Leistungsträger und Leistungsempfänger.
Auf fachspezifische Fortbildung und Supervision wird geachtet; ebenso ist für eine zeitnahe Krankheitsvertretung gesorgt.